Beitragsordnung

Freundeskreis Julius-Riemer-Sammlung Wittenberg e. V.

 

§ 1 Regelungsgrundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge für Mitglieder des Freundeskreises Julius-Riemer-Sammlung Wittenberg e. V. auf der Grundlage des § 6 der Vereinssatzung.

§ 2 Fälligkeit

1. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag zum 1. März jedes Jahres fällig.
2. Der Jahresbeitrag wird zu Beginn der Mitgliedschaft erstmals fällig.

§ 3 Beitragshöhe

1. Der Jahresbeitrag beträgt 12 Euro.
2. Darüber hinaus können Mitglieder, bei Wahrung gleicher Rechte für alle, auch freiwillig höhere Beiträge entrichten, um eine erfolgreiche Arbeit des Vereins sicherzustellen.
3. In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag des betroffenen Mitglieds über eine Beitragsermäßigung oder eine vorübergehende Beitragsfreistellung.
4. Ehrenmitglieder und beratende Mitglieder sind laut Satzung von der Zahlung des Vereinsbeitrages befreit.

§ 4 Zahlungsweise

Die Zahlung des Beitrages soll nach Möglichkeit im Lastschriftverfahren erfolgen.

§ 5 Schlussbestimmungen

Diese Beitragsordnung wurde in der Gründungsversammlung am 16. März 2013 beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.

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